Eine neue Corona-Verordnung schränkt ab dem heutigen Montag das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz weiter ein. Die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung wurde am Freitag vom Kabinett in Mainz beschlossen. Das Regelwerk setzt die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern um, weicht aber in einzelnen Bestimmungen davon ab.
Die als Lockdown bezeichneten Einschränkungen in Gastronomie und Einzelhandel, die im November und Dezember vergangenen Jahres eingeführt wurden, führt die neue Landesverordnung bis Ende Januar fort. Verschärft wurde aber die Kontaktbeschränkung: Ein Hausstand darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis einschließlich sechs Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Ebenso gibt es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für die Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Keine Unterschiede gibt es bei Treffen im öffentlichen Raum und in der Privatwohnung.
HIER GIBT ES DIE NEUE VERORDNUNG
In Kreisen und Städten mit aktuell besonders vielen Infektionen können Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit verfügt werden, wobei sich das Land und betroffene Kommunen eng abstimmen. Die Schwelle dafür liegt bei einer Inzidenz von 200 – wenn es also innerhalb von sieben Tagen 200 neue Corona-Infektionen je 100 000 Einwohner gibt. Mögliche Maßnahmen sind dann wie bisher schon nächtliche Ausgangsbeschränkungen oder eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit auf einen Umkreis von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort. Das Verlassen der Wohnung ist dann nur noch mit triftigem Grund möglich, etwa für den Weg zur Arbeit.














