Die wichtigste Implikation der Regelstudienzeit betrifft die Förderdauer des BAföG, welche sich um ein Semester verlängert. Aber sie hat auch Auswirkungen auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.
Raffael Plum, Koordinator des LandesAStenKonferenz (LAK), sagt dazu: „Wir begrüßen es sehr, dass unsere Forderung auf der Erhöhung der Regelstudienzeit umgesetzt wurde. Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit, bzw. der BAföG-Förderdauer, wird den Herausforderungen des Pandemie-Semesters Rechnung getragen. Trotz großer Anstrengungen auf allen Seiten und klaren Erfolgen in der kurzfristig umgesetzten digitalen Lehre, ist das Semester unter großen Widrigkeiten verlaufen. Neben den pandemiebedingten Belastungen gab es klare Einschränkungen wie geschlossene Bibliotheken, schlechtes Internet und behelfsmäßige Lehrkonzepte. Aber auch grundsätzlich ist die digitale Lehre kein Ersatz für einen normalen Präsenzbetrieb. Es fehlt an persönlichem Austausch auf dem Campus oder in Lerngruppen und der akademische Diskurs kommt vielfach zu kurz. Dies ist uns wichtig auch in Bezug auf das kommende Wintersemester zu betonen. Für Studierende, die durch ein Online-Semester abgehängt werden, darf kein Nachteil entstehen.“
Zu den bisher nicht berücksichtigten Studiengängen der Medizin und Rechtswissenschaft ergänzt Plum: „Die zuständigen Bundesministerien müssen dem Regelungsbedarf nun rasch nachkommen. Es ist erfreulich, dass sich die Landesregierung hierfür einsetzt und sich optimistisch gezeigt hat. Die geforderte bundesweite Verlängerung der BAföG Förderdauer durch das BMBF, hätte schon zu Beginn der Pandemie Klarheit schaffen können. Da das neue Semester an Universitäten schon im Oktober beginnt, darf es zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.“
Zum verabschiedeten Hochschulgesetz ergänzt Anton Mohr, ebenfalls Koordinator der LandesAStenKonferenz:
„Das neue Hochschulgesetz bringt punktuell positive neue Impulse. So begrüßen wir beispielsweise die Einführung kooperativer Promotionen für Absolvent:innen von Hochschulen und die Stärkung von Teilzeitstudiengängen. Durch die Einführung einer Experimentierklausel wird die Möglichkeit für die Erprobung innovativer Hochschulstrukturen gegeben. In anderen Punkten lässt das Gesetz jedoch klar an zukunftsweisenden Reformen vermissen. Die Chance für progressive Formen der Mitbestimmung, wie durch eine paritätische Besetzung des Senates, wurde erneut vertan. Die Regelung zu Anwesenheitspflichten wurde zwar über die Gesetzesbegründung deutlich aufgeweicht, jedoch scheut das Gesetz eine klare Formulierung. Grundsätzlich stehen viele Impulse des Gesetzes unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Finanzierung.“