Ministerium prüft Ausweisung von Wolfspräventionsgebiet in der Eifel

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ/PRÜM. Nach 20 Wolfrissen in der Eifel prüft das rheinland-pfälzische Umweltministerium die Ausweisung eines Wolfspräventionsgebietes. Anfang Oktober werde es dazu Gespräche des «Runden Tischs Großkarnivoren» geben, teilte das Ministerium am Donnerstag in Mainz mit. Denkbar sei auch die Ausweitung der «Pufferzone» Eifel, die angrenzend an ein Präventionsgebiet in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Herbst ausgewiesen wurde. Diese Zone umfasst die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau.

Das Umweltministerium nehme die Sorgen der Nutztierhalter in der Region ernst, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Fakt sei, dass in der zweiten Julihälfte 18 Schafe und zwei Kälber an verschiedenen Orten in der Eifel von jeweils einem Wolf gerissen wurden. Fast alle Risse konnten einem Wolf, der «Billy» genannt wird, klar zugeordnet werden. Der Wolf stammt aus einem Rudel in Emsland in Niedersachsen. Zuvor hatten andere Medien über die Risse berichtet.

Derzeit gebe es in Rheinland-Pfalz nur ein Wolfspräventionsgebiet, sagte die Sprecherin weiter. Es umfasse die Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied, die Stadt Koblenz und kleinere Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn. Die dortigen Halter von Schafen und Ziegen sowie die Betreiber von Wildgehegen können Fördermittel für die Sicherung von Herden mit Zäunen und Hunden beantragen. Wenn Tiere von einem Wolf gerissen werden, werden die Halter vom Land entschädigt.

Bei der Arbeitsgruppe «Runder Tisch Großkarnivoren» kommen Vertreter aller vom Wolf betroffenen Gruppen zusammen: Neben dem Ministerium sind das unter anderem die Stiftung Natur und Umwelt, der Landesjagdverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz. Laut Sprecherin werde dann auch über eine Aktualisierung des Wolfmanagementplans gesprochen. Nach dem Riss zweier Kälber werde es um eine Erweiterung der Zaun-Präventionsmaßnahmen auf andere Nutztierrassen gehen.

INFO: Wolfspräventionsgebiet

Ein Präventionsgebiet entspricht nicht einem Schutzgebiet, sondern einem erklärten möglichen Vorkommensgebiet. Die Präventionsgebiete sind als Förderkulissen zu sehen, die sich aus Gründen der Praktikabilität stark an Kreisgrenzen orientieren und nicht mit Natur- und Landschaftsräumen zu verwechseln sind.

Förderung von Präventionsmaßnahmen
Nach Ausweisung eines Präventionsgebiets bzw. einer Pufferzone können Nutztierhalter für Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe Förderungen erhalten.

Die Förderung geeigneter Schutzmaßnahmen innerhalb der Präventionsgebiete kann bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) beantragt werden. Die Unterstützung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung der förderfähigen Kosten zum Erwerb von geeigneten Zaunmaterialien oder Herdenschutzhunden. Es können bis zu 100 % der anfallenden förderfähigen Kosten erstattet werden.

Der Schutz sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden, um eine Gewöhnung des Wolfs an eine leichte Beute zu vermeiden.

(Quelle: Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz)

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