SAARBRÜCKEN. Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Bordellen ist ein Mitarbeiter des Regionalverbandes Saarbrücken wegen Bestechlichkeit angeklagt worden. Er soll Anträge von Bordellbetreibern in deren Sinne bearbeitet haben, nachdem diese sich von einem mitangeklagten Bekannten gegen Honorare bei der Antragsstellung helfen ließen, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Dienstag mit.
Der Mitarbeiter des Regionalverbandes, der im Gesundheitsamt für die Bearbeitung der Anträge nach dem Prostituiertenschutzgesetz zuständig war, soll einen Teil der Honorare erhalten haben.
Er hatte den Angaben zufolge dem Bekannten, der dann die Betriebskonzepte mit den Antragstellern erstellte, die Namen der Bordellbetreiber genannt. Der Bedienstete ist wegen Bestechlichkeit in elf Fällen angeklagt. Seinem Komplizen wirft die Staatsanwaltschaft Bestechung in elf Fällen vor. Zudem soll dieser sich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 26 Fällen schuldig gemacht haben.
Die betroffenen Bordelle befinden sich laut Staatsanwaltschaft im Saarpfalz-Kreis, im Regionalverband Saarbrücken und in Neunkirchen. Ein Bordellbetreiber im Saarland braucht die Erlaubnis vom Regionalverband Saarbrücken: Voraussetzung sei ein Betriebskonzept – vor allem mit Blick auf die zu erwartenden Arbeitsbedingungen der Prostituierten, hieß es.
Die beiden Männer sitzen nach Angaben der Anklagebehörde seit Mitte November in Untersuchungshaft. Sie hätten sich bisher noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.














