Werkleiter: Bisher keine Hinweise auf Verunreinigung von Trinkwasser

0
Foto: Daniel Reinhardt / dpa-Archiv

TRIER/ZEMMER. Nach dem Absturz eines US-Kampfjets in der Südeifel gibt es bislang keine Hinweise auf eine mögliche Verunreinigung des Trinkwassers. Dennoch werde aus Sicherheitsgründen derzeit bei der Versorgung in der Region auf Wasser aus Tiefbrunnen zurückgegriffen, sagte der Leiter der technischen Betriebe der Verbandsgemeinde Trier-Land, Jürgen Karst, am Freitag in Trier. Diese gingen auf Bohrungen in 80 bis 100 Metern Tiefe zurück.

An rund 20 Stellen – Quellen, Zuläufen und Tiefbrunnen – in einem Umkreis von eineinhalb bis zwei Kilometern um die Absturzstelle seien Proben entnommen worden. Erste Ergebnisse der Untersuchungen würden am Dienstag (15. Oktober) erwartet, sagte Karst.

Der in Spangdahlem gestartete US-Kampfjet war am Dienstag in der Nähe von Zemmer (Kreis Trier-Saarburg) auf einem Routine-Übungsflug über einem Wald abgestürzt. Der Pilot rettete sich per Schleudersitz.

Ebenfalls um kein Risiko einzugehen, werde zurzeit oberflächennahes Wasser nicht genutzt. Zur Trinkwasserversorgung mit herangezogen werde stattdessen ein Tiefbrunnen in Kordel. Im Fokus stehe der Raum von der Aufschlagsstelle des US-Kampfjets bei Zemmer bis Heidweiler, in dessen Nähe der Pilot nach unbestätigten Informationen ausgestiegen sei, sagte Karst.

Untersucht werde, ob das unbemannte Flugzeug bis zum Aufschlag Kerosin, Hydrauliköle oder eventuell Hydrazin verloren habe – Stoffe, die das Trinkwasser verunreinigen könnten. Die Überwachung des Wassers erfolge engmaschig, sagte Karst. Alle zwei Tage würden Proben aus den Anlagen entnommen, um gegebenenfalls Veränderungen feststellen zu können. «Wir gehen kein Risiko ein.»

Vorheriger ArtikelBremsen versagen: Traktor mit Anhänger verunglückt in der Eifel
Nächster ArtikelSchüsse auf Stiefsohn: 88-Jähriger in Trier verurteilt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.