Sperrungen und Tempolimit rund um das Moselfest in Zurlauben

0
Umleitung; Symbolbild Foto: dpa-Archiv

TRIER. Wie das Rathaus Trier heute bekannt gibt, gelten wegen des Trierer Moselfests vom 12. bis 15. Juli in Zurlauben folgende Sperrungen:

– Kaiser-Wilhelm-Brücke: 13. Juli, 21.30 bis ca. 3 Uhr.
– Westlicher Uferweg/Moselradweg: während des gesamten Fests.
– Uferstraße zwischen den Einmündungen Ausonius- und Zeughausstraße: 13. Juli, 21.30 bis 3 Uhr.
– Bonner Straße (B 53), zwischen Kaiser-Wilhelm-Brücke und Biewer: 13. Juli, 21.30 bis ca. 24 Uhr.
– Nordallee: 13. Juli: 21.30 bis etwa 3 Uhr.
– Rechte Fahrspur Moselufer ab Parkplatz alte Kabinenbahn: 12. bis 15. Juli, 19.30 bis Uhr.
– Rechte Abbiegerspur Moselufer Richtung Kaiser-Wilhelm-Brücke: während des gesamten Fests.

Die Gebiete sollten weiträumig umfahren werden, die Umleitungen sind jeweils ausgeschildert. Außerdem gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern für den Bereich Georg-Schmitt-Platz/Zurmaiener Straße bis Einmündung Zeughausstraße in beiden Richtungen von Freitag, 12., bis Dienstag, 16. Juli. An beiden Seiten der Bonner Straße gelten rund um die Einmündung des Palliener Bachs vom 10. bis 16. Juli Halteverbote. Die Zufahrten für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge sowie die Grünanlagen an der Mosel müssen unbedingt freigehalten werden. Unerlaubterweise abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Da rund um das Festgelände nicht genug Parkplätze zur Verfügung stehen, wird dringend empfohlen, mit dem Bus zu kommen. Am 12./13. Juli werden zusätzlich Spätbusse eingesetzt. Die Anwohner mit Parkausweisen der Zone „Z“ dürfen während des Festes auch in der Bewohnerparkzone „M“, „G“ und „L“ parken.

Vorheriger ArtikelMehr Geld für Beschäftigte im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz: Tarifabschluss
Nächster ArtikelSegeln wie in der Antike – Spektakulärer Nachbau eines römischen Handelsschiffs getauft

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.