Leiterin angeklagt – Tod eines Kleinkinds nahe einer Kita kommt doch vor Gericht!

0

BAD BREISIG. Der Fall des nahe einer Kita in Bad Breisig (Kreis Ahrweiler) verunglückten Kleinkindes kommt nun doch vor Gericht. Die 12. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz ließ die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen die Leiterin der Kindertagesstätte zu, wie das Amtsgericht Sinzig mitteilte. Dort wird der Fall nun verhandelt, ein Termin steht noch nicht fest. Zuvor hatte am Mittwoch der SWR darüber berichtet.

Der Kita-Leiterin wird vorgeworfen, mit Fahrlässigkeit den Tod des dreijährigen Jungen verursacht zu haben. Er hatte im Mai 2017 unbemerkt den Turnraum des Kita «Regenbogen» verlassen. Auf einem Nachbargrundstück war der Junge nach Gerichtsangaben in einen Gartenteich gefallen. Er war nach wenigen Minuten ohne Bewusstsein gefunden und wiederbelebt worden, starb später aber im Krankenhaus.

Das Amtsgericht hatte Anfang dieses Jahres zunächst entschieden, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Kita-Leiterin vorliege. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie die Eltern als Nebenkläger Beschwerde ein. Die Strafkammer des Landgerichts kam nun zu dem Schluss, dass sehr wohl ein hinreichender Tatverdacht bestehe. Es sei «prognostisch überwiegend wahrscheinlich», dass der Junge die Kita durch eine nicht hinreichend gesicherte Tür verlassen habe, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Die Angeklagte habe als Kita-Leiterin die Pflicht, entsprechende bauliche Missstände gegenüber dem Träger anzuzeigen und eine Abhilfe zu ermöglichen.

Vorheriger Artikel++ Service am Mittwoch: Die besten Mittagstisch-Angebote der Stadt ++
Nächster ArtikelStreit: Skateboarder klammert sich an Motorhaube

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.