Große Hubschrauberfahndung im Grenzraum zu Luxemburg und Frankreich

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Hubschraubersprungfahndung an der deutsch-französischen Grenze

REGIOn. Am gestrigen Donnerstag, 23. Mai 2019, führte die Bundespolizeidirektion Koblenz in der
Zeit von 10 bis 18 Uhr im Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg eine Hubschraubersprungfahndung durch.

Die Hubschraubersprungfahndung ist eine, mit Einsatzschwerpunkten durchgeführte Suche nach Personen oder Sachen, unter Verwendung von Polizeihubschraubern als Einsatzmittel.

Zwei Hubschrauber, ein mittlerer Transporthubschrauber vom Modell Super Puma und ein leichter Mehrzweckhubschrauber vom Modell Eurocopter EC 155, transportierten die Kontrolltrupps der Mobilen-
Kontroll- und Überwachungseinheit schnell und dynamisch zwischen verschiedenen Kontrollstellen, um Ausweichversuche potentieller Straftäter auf andere Routen und Strecken aufzufangen.

Diese Form der Fahndung ist für das polizeiliche Gegenüber unberechenbar, deckt gleichzeitig einen großen Einsatzraum ab und wirkt damit effizient. Der Hubschraubersprungfahndung ging eine Pressekonferenz in den
Räumlichkeiten des Bundespolizeireviers und gleichzeitig gemeinsamen deutsch-französischen Kommissariats „Goldene Bremm“ voraus.

Insgesamt kontrollierten gestern rund 230 Bundespolizisten über 480 Fahrzeuge und 800 Personen. Hierbei stellten sie neun Personen fest, die unerlaubt einreisen wollten. Nach fünf Personen wurde wegen
einer Aufenthaltsermittlung gefahndet. Zudem setzten die Fahndungskräfte zwei Haftbefehle durch. Der eine richtete sich gegen einen 28-jährigen Kroaten, der mit einem Abschiebehaftbeschluss der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gesucht wurde. Der zweite gegen einen Albaner aufgrund einer Zurückschiebungsverfügung. Ferner stellten die Bundespolizisten Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz fest. Auch gingen den Kontrollkräften drei Personen ohne Fahrerlaubnis ins Netz.

„Durch die Hubschraubersprungfahndung haben wir heute einen großen Einsatzraum abdecken können und so in unserem Zuständigkeitsbereich für Sicherheit gesorgt“, so der Präsident der Bundespolizeidirektion
Koblenz, Joachim Moritz.

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1 Kommentar

  1. Was für ein bombastischer Erfolg:
    neun Personen , die unerlaubt einreisen wollten: Sofern diese nicht so unterbelichtet sind wie die Zuschauer von GNTM müssen sie nur ASYL rufen und werden erstmal hier aufgenommen bis um bitteren Finale der unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis.
    . Zudem setzten die Fahndungskräfte zwei Haftbefehle durch. Der eine richtete sich gegen einen 28-jährigen Kroaten, der mit einem Abschiebehaftbeschluss der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gesucht wurde: Und dann, kaum dem Abschiebeflugzeug entsprungen, unterwegs gibts Kaffee und Croissants,, trampt er gleich wieder hierher zurück.

    Der zweite gegen einen Albaner aufgrund einer Zurückschiebungsverfügung.: Der kann dann ja mit dem Kroaten Bekanntschaft schliessen und die beiden können Facebookfreunde werden, dann können sie gemeinsam nach D zurücktrampen.

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