FRANKENTHAL (dpa). Im Berufungsprozess um den Tod eines Mädchens im Holiday Park in Haßloch hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten erneut Geldstrafen wegen fahrlässiger Tötung gefordert.
Ein ehemaliger Teamleiter des Parks soll demnach 150 Tagessätze à 45 Euro bezahlen, der Betriebsleiter 150 Tagessätze à 80 Euro. Beide hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag vor dem Landgericht Frankenthal.
Das elfjährige Opfer aus Kelsterbach bei Frankfurt war am 15. August 2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels («Drehende Fässer») von den Plattformen erfasst und tödlich verletzt worden. In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Neustadt/Weinstraße waren die beiden Männer 2016 freigesprochen worden. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Eltern des Mädchens Berufung eingelegt. Der ehemalige Bediener des Fahrgeschäfts, in dem die Elfjährige verunglückt war, war wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine Strafe ist bereits rechtskräftig.
















