PRÜM. Die Bundespolizei Prüm nahm am vergangenen Samstagabend, 29. April, einen Autofahrer auf der A 60 fest, gegen den gleich zwei Haftbefehle vorlagen.
Der 37-Jährige war zuvor mit seinem Wagen aus Belgien eingereist und auf der Autobahn A60 bei Prüm
kontrolliert worden. Hierbei kam heraus, dass zum einen das Amtsgericht Saarbrücken den Mann wegen Trunkenheit im Verkehr, und zum anderen das Amtsgericht Pirmasens wegen eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz zu Geldstrafen in Höhe von 1.750 Euro, bzw. 5.400 Euro verurteilt hatten.
Der Franzose konnte die beiden Geldstrafen nicht bezahlen und muss daher nun eine insgesamt 215-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Trier absitzen. Zusätzlich droht dem Mann neuer Ärger: Da ihm die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde, wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.