Bildquelle: Polizeiberatungsstelle
PRÜM. In der Nacht von Montag, 15. August, auf Dienstag, 16. August,
kontrollierten Fahnder der Bundespolizei Prüm einen 36-Jährigen nahe der belgischen Grenze auf der Autobahn A60.
Als die Bundespolizisten die Personalien des Mannes überprüften stellten sie fest, dass gegen
ihn zwei Haftbefehle vorlagen. Weil der Saarbrücker mehrere Bußgelder in Höhe von insgesamt 257,50 Euro nicht bezahlte, hatte ihn die Staatsanwaltschaft Saarbrücken zur Fahndung ausgeschrieben.
Nachdem die Geldstrafe bezahlt wurde, konnte der Gesuchte weiterreisen.
Haftbefehl wegen 250 € ? Aber Bewährungsstrafen für Kinderschänder……
Klar, das ist normal bei Ordnungswidrigkeiten. Besonders abstrus wird es aber, wenn einem dabei direkt auch alternativ die Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt angeboten wird… Da wären wir dann wieder bei den Bewährungsstrafen für die richtigen Straftaten!