Psychisch Kranker erschießt 38-Jährigen

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Symbolbild

BÜDESHEIM. Die Staatsanwaltschaft Trier beschuldigt einen 54-jährigen Mann aus Büdesheim, am Abend des 11.02.2016 einen 38-jährigen Mann mit einer Schusswaffe getötet zu haben. Sie geht dabei davon aus, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte und hat eine entsprechende Antragsschrift bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier eingereicht.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen trafen sich das spätere Tatopfer und seine Freundin am Abend des Tattages am Anwesen des Beschuldigten in Büdesheim, um dort absprachegemäß ein Fahrzeug abzuholen. Bei der Freundin des Geschädigten handelte es sich um die frühere Freundin des Beschuldigten.

Im Laufe des Treffens kam es zu einem Streit zwischen dem Beschuldigten und der Frau, im Rahmen dessen der Beschuldigte diese ohrfeigte. Als der 38-Jährige schlichtend eingreifen wollte, zog der Beschuldigte eine Pistole und schoss aus kurzer Entfernung auf das Tatopfer, das er im Brustbereich traf. Infolge der lebensgefährlichen
Schussverletzung brach der 38-Jährige zusammen.

Seine Freundin schleppte ihn zu dem Fahrzeug, mit dem beide gekommen waren, und verbrachte ihn vorläufig in Sicherheit. Die Verletzung war jedoch so schwerwiegend, dass das Tatopfer mehrere Wochen später – am 03.05.2016 – in einer Klinik an deren Folgen verstarb.

Bei der nach der Tat erfolgten Durchsuchung des Anwesens des Beschuldigten wurden weitere 8 Schusswaffen und mehr als 2000 Schuss Munition sichergestellt. Diese hatte der Beschuldigte aufbewahrt, ohne hierzu berechtigt zu sein.

Nach dem Ergebnis eines von der Staatsanwaltschaft eingeholten Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen handelte der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit. Aufgrund dessen kann kein Strafverfahren gegen ihn geführt werden; die Erhebung einer Anklage ist nicht möglich.

Nach § 63 des Strafgesetzbuchs kann aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden, wenn die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten besteht. Einen solchen Antrag hat die Staatsanwaltschaft Trier nach Abschluss der Ermittlungen jetzt gestellt. Sie geht dabei von Totschlag in schuldunfähigem Zustand
und unerlaubtem Waffenbesitz aus.

Über den Antrag hat nunmehr die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier zu entscheiden. Die Entscheidung erfolgt in einer Hauptverhandlung. Ein Termin ist noch nicht bestimmt.

Bis zur Entscheidung des Landgerichts hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

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3 Kommentare

  1. Ich frage mich immer noch, ab wann man soweit psychisch krank ist, dass dies als Schuldunfähigkeit gewertet wird! Dieser Mensch war in der Lage, sich wissentlich Waffen und Munition anzueignen. Und anscheinend hatte er auch ein Fahrzeug, was die Möglichkeit zulässt, dass er auch zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist… Irgendwas stimmt doch dann nicht!
    Meiner Meinung nach sollte jeder, der auch im Alltag keine etwaige Betreuung nötig oder eine geistige Behinderung hat, für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden. Ständig wird von Seiten der Verteidigung auf Schuldunfähigkeit hingearbeitet… Wenn einem nicht unbewusst Drogen verabreicht wurden, sollte so etwas nicht zulässig sein…

    • Das sehe ich auch so, wieso sollte er schuldunfähig sein , wenn er vorher Waffen hortet dann noch eine Körperverletzung begeht und willentlich den 38 jährigen zu Boden schiesst.
      War er denn unter Drogen und Alkohol ? im Bericht jedenfalls steht nichts davon drin .

      Was für Gründe werden denn für die Schuldunfähigkeit angegeben ?

      • So sieht es aus – vor allem, wenn er die Waffen tatsächlich auch noch legal besessen hat. Und Alkohol/Drogen? Jeder ist doch selbst dafür verantwortlich, was er zu sich nimmt! Dass man sich volllaufen lassen und anschliessend auf Schuldunfähigkeit plädieren kann, ist mir völlig schleierhaft! Da hat nur das Verantwortungsbewusstsein schon viel früher aufgehört.
        Vermutlich hieß es dann wieder, er hätte eine schwere Kindheit gehabt und war beruflich gescheitert (wie im letzten Fall der getöteten 16-jährigen) – allerdings hätte er sich dann nicht die ganzen Waffen leisten können. Oder er hat ein Aggressions-Bewältigungsproblem, was in einem Stuhlkreis einer therapeutischen Einrichtung angesprochen werden muss…
        Naja, hoffentlich kommt er für mindestens die gleiche Zeit in eine forensische Psychiatrie. Das wäre das Mindeste!

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