TRIER. Die Einigung von Union und SPD auf eine Neuregelung des Telemediengesetzes schafft endlich Rechtssicherheit für nebengewerbliche Anbieter, die ihr WLAN für ihre Kunden öffnen wollen. Davon profitieren Unternehmen, die im Hauptgewerbe zum Beispiel ein Hotel betreiben und das WLAN als Service anbieten. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz unterstützt diese Gesetzesnovelle.
Öffentliche WLAN-Netze sind wegen der Digitalisierung unseres Alltags in vielen Branchen zum selbstverständlichen Standard geworden. Insbesondere für Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel ist es wichtig, Kunden beim Aufenthalt die Internetnutzung mit ihren Privatgeräten zu ermöglichen. Bisher bestand jedoch die Gefahr, dass die Unternehmen für das Surfverhalten ihrer Kunden haften müssen.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Unsicherheit in Haftungsfragen endlich wegfallen soll“, sagt die breitbandpolitische Sprecherin der IHK-Arbeitsgemeinschaft, Nicole Rabold. „Der Wegfall der Störerhaftung ist eine große Chance für die Wirtschaft. Sie ermöglicht Händlern und Gastronomen, mit der gesellschaftlichen Entwicklung und voranschreitenden Digitalisierung Schritt zu halten. Deutschland liegt bisher im internationalen Vergleich zurück, was das Angebot freier WLAN-Netze angeht. Das können wir uns nicht weiter leisten; mit der Störerhaftung entfällt eine große Hürde.“
Die Änderungsanträge zu dem Gesetz sollen in der nächsten Sitzungswoche im Bundestag beschlossen werden.