TRIER. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat gestern ein Urteil verkündet und den Angeklagten wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Dem 56-jährigen Angeklagten, der aus der Region Bitburg stammt, wurden mehrere Drogentransporte von Belgien nach England zur Last gelegt. Amphetamin und Kokain soll der Angeklagte dabei versucht haben über die Grenze zu schmuggeln.
Die Betäubungsmittel sollen jedoch bei einer Kontrolle sichergestellt worden sein.