Urteil nach Überfall auf Juweliergeschäft

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florentine/pixelio.de

TRIER. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat gestern nach dem Raub in einem Juweliergeschäft verkündet.

Der Angeklagten wurde wegen besonders schweren Raubes sowie wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Die in Rumänien in der Zeit vom 24. August 2015 bis 3. September 2015 verbüßte Auslieferungshaft wurde im Verhältnis 1:1 auf die Strafe angerechnet.

Der Prozess gegen den zweiten Angeklagten wurde abgetrennt und vertagt.

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