Erhöhung des Wohngeldes kommt ab Januar

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Symbolbild

MAINZ. Zum 1. Januar 2016 wird das Wohngeld deutlich erhöht. Darauf hat heute Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen hingewiesen. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit ca. 49.000 Menschen, die Wohngeld erhalten. Aufgrund der angepassten Leistungshöhe und Miethöchstbeträge wird die Zahl voraussichtlich auf über 80.000 steigen.

Die für den Vollzug des Wohngeldrechtes zuständige Ministerin Doris Ahnen betonte, dass Rheinland-Pfalz sich für eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes eingesetzt habe und sicherstellen werde, dass alle wohngeldberechtigten Haushalte das erhöhte Wohngeld zügig ausgezahlt bekommen. „Das Wohngeld ist neben der Objektförderung der sozialen Wohnraumförderung ein zweites wichtiges Instrument, um bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten“, so Doris Ahnen.

Im Jahr 2012 erhielt ein wohngeldberechtigter Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 112 Euro Wohngeld monatlich. Nach der Reform werden es im Durchschnitt 186 Euro im Monat sein. Ahnen: „Vor allem in unseren Regionen mit hohen Mieten, wie in Rheinhessen entlang der Rheinschiene oder auch der Region Trier, sollen Haushalte mit geringerem Einkommen deutlich entlastet werden, indem die Miethöchstbeträge überdurchschnittlich stark erhöht werden.“ Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird.

„Die soziale Mischung in den Ballungsregionen bleibt damit erhalten“, sagte Ahnen. Aber auch in den anderen Regionen werde es durch die Erhöhung der sogenannten Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent zu deutlichen Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen, die auch der Entwicklung der Warmmieten Rechnung tragen. Die Leistungsverbesserungen werde gerade Familien und Rentnerinnen und Rentnern zu Gute kommen“, so die Ministerin.

Wer bisher schon Wohngeld bekomme, erhalte die Erhöhung automatisch im Laufe des Januar ausgezahlt. Ein neuer Antrag müsse für die Laufzeit des bisherigen Bewilligungszeitraumes also nicht gestellt werden. Wer im Januar erstmals Wohngeld erhalten möchte, müsse bis Ende Januar einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde stellen. „Wer sich unsicher ist, ob er zum Kreis der Berechtigten nach der neuen Rechtslage zählt, sollte sich bei der zuständigen Wohngeldbehörde informieren und im Zweifel einen Antrag stellen“, empfahl die Ministerin.

„Neben Mietpreis- und Kappungsgrenze und unseren verstärkten Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau ist das ein weiteres wichtiges Element, dem Anstieg der Wohnungskosten entgegenzuwirken“, so die Finanzministerin.

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