TRIER. Am 9. Februar 2026 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen Vergewaltigung.
Dem heute 56-jährigen Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Trier der Vorwurf gemacht, im Frühjahr 2017 in einer Gemeinde im Kreis Trier-Saarburg bei zwei Gelegenheiten den Tatbestand der Vergewaltigung verwirklicht zu haben, indem er gegen den erkennbaren Willen der beiden damals minderjährigen Geschädigten sexuelle Handlungen an diesen vorgenommen haben soll.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. (Quelle: Landgericht Trier)














