Bundespolizei Trier: Mann klettert auf Oberleitung — schwerstverletzt durch Stromschlag

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Warnung vor Hochspannung an Bahngleisen
Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

KOBLENZ. Bereits am 25. Januar 2026, gegen 15.50 Uhr, kam es im Bereich des Hauptbahnhofes Koblenz zu einem folgenschweren Unfall im Gleisbereich. Ein 35-Jähriger kletterte aus bisher unerklärlichen Gründen einen Oberleitungsmast hinauf und erlitt infolge eines sogenannten „Lichtbogens“ einen Stromschlag.

Zwei Zeuginnen des Unfalls berichteten unabhängig voneinander, dass sie einen lauten Knall (verursacht durch den Stromschlag) gehört hätten. Unmittelbar danach sei der Mann zu Boden gefallen.

Nach Erstversorgung durch die Notärztin wurde der schwerstverletzte Mann in eine naheliegende Klink eingeliefert. Ein Ableben des Verunfallten ist nicht auszuschließen.

Die Bundespolizei Trier warnt eindringlich vor den tödlichen Gefahren durch Bahnstrom (15.000 Volt), der nicht nur bei direkter Berührung, sondern bereits bei Annäherung (unter 1,5 Meter) durch Lichtbögen zu schwersten Verletzungen oder zum Tod führen kann. Besonders Klettern auf Waggons oder Masten ist lebensgefährlich. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier)

1 Kommentar

  1. In keinem Bahnsystem kommen so viele Menschen und Tiere um wie im elektrischen: Fast alle 14 Tage passiert ein Bahnstromunfall in Deutschland mit häufig tödlichem Ausgang! Nach solchen Unfällen verweisen Bahn und Bundespolizei schlauerweise immer auf ihre Warnschilder, die aber nur die Bahn wirksam schützen, nämlich vor Schadenersatzzahlungen an Verunfallte oder Hinterbliebene. Dann folgt meist mit Bedauern der Hinweis auf die Unmöglichkeit von Einzäunungen, um so zu suggerieren, mehr könne die Bahn nicht tun. Doch jede Umspannanlage der Bahn ist von einem Sicherheitszaun gegen unbefugten Zutritt gesichert. Warum aber kein einziger Oberleitungsmast oder Waggon, wo man kinderleicht bis zum Stromtod hinaufsteigen kann? Klar ist doch, dass im Bahnbetrieb die Lebensgefahren für Mensch und Tier durch die Elektrifizierung massiv zugenommen haben, da der Gesetzgeber keine wirksamen Schutzmaßnahmen gegen Stromschlag vorschreibt. Offenbar weiß eine mächtige Bahnlobby die entsprechend kostenträchtigen Schutzmaßnahmen seit 100 Jahren erfolgreich zu verhindern. Offene Treibriemen aus dieser Zeit sind per Gesetz längst verboten und deshalb eingehaust, während Bahnstromleitungen ohne effektiven Berührungsschutz entlang von Bahntrassen quer durch Wohngebiete verlaufen dürfen wie vor 100 Jahren. Die Verantwortung für Stromunfälle weist die Bahn stets den Verunfallten zu, was sehr praktisch ist, da es der Bahn Kosten erspart. Aber nicht nur das, denn die Stromschlaggefahren werden von der Bahn offenbar auch aus Profitgründen verharmlost: Aufkleber mit rote Blitzchen zieren Bahnfahrzeuge allenfalls und das typische Stromwarnschild erinnert eher an olympischen Hochsprung als an Stromtod. Angemessen und wirksamer wäre hier zumindest das Totenkopfsymbol. Aber das vermeidet die Bahn vermutlich deshalb, da es auf Bahnkunden z.B. an Bahnsteigen und Zügen abschreckend und daher geschäftsschädigend wirken könnte. Wirksamer Stromschlagschutz heißt z.B.: Abschließbare Leitern an Waggons und Fahrleitungsmasten, die nur von Bahnmitarbeitern aufgeschlossen werden können. Solche Klettersperren sind an Bahnfunkmasten ja längst vorgeschrieben, obwohl dort nicht einmal Stromschlaggefahr besteht. Offenbar schläft der Gesetzgeber hier seit Jahren oder schützt die Bahn vor Investitionen in wirksamen Unfallschutz! Eine Petition mahnt zu dringendem Handlungsbedarf: https://www.change.org/p/sicherheitsmaßnahmen-für-zugang-zu-bahngelände-und-abstellgleise-verstärken

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