LAUTZENHAUSEN/KOBLENZ – Nach jahrelangen Ermittlungen ist gegen drei Verantwortliche von Gesellschaften am Flughafen Hahn Strafbefehl wegen Untreue erlassen worden.
Die Strafbefehle seien rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz mit. Die Höhe der Strafen nannte sie nicht.
Ermittlungen seit mehreren Jahren
Der Flughafen Hahn meldete im Oktober 2021 Insolvenz an. Danach sorgte er immer wieder für Schlagzeilen – zunächst mit einem geplatzten Deal, dann mit Bietern, die die Gläubiger nicht wollten. 2023 kaufte die Trierer Triwo AG den Hunsrück-Flughafen.
Die Ermittlungen liefen bereits seit 2020. Zwei der drei Verurteilten wirft die Staatsanwaltschaft zudem vor, Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung entnommen und ein nicht benötigtes Objekt gemietet zu haben. Die Vorteile haben sie demnach für andere am Flughafen tätige Gesellschaften und für eigene Zwecke verwendet.
Subvention vom Land zu Unrecht bezahlt
Auch eine Subvention vom Land Rheinland-Pfalz sei teils zu Unrecht beantragt und ausbezahlt worden, hieß es. «Das Land Rheinland-Pfalz erlitt durch den Subventionsbetrug einen Schaden in Höhe von 186.000 Euro», schrieb die Staatsanwaltschaft.
Einer der Beteiligten sei zudem wegen Insolvenzverschleppung verurteilt worden, teilte die Behörde mit. Er habe den Antrag über das Vermögen einer Gesellschaft zu spät gestellt.


















