Kurioser Fahndungserfolg: Falsche Personalien führen zu doppelter Haftbefehl-Vollstreckung

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Foto: dpa

RAMSTEIN/A6 – Am Samstagnachmittag führte eine Streife der Autobahnpolizei Kaiserslautern eine routinemäßige Fahrzeugkontrolle auf der A6 bei Ramstein durch, die einen außergewöhnlichen Verlauf nahm.

Der Fahrer des Wagens händigte den Beamten zwar einen Ausweis aus, konnte jedoch keinen Führerschein vorweisen. Die erste Abfrage im polizeilichen Informationssystem ergab, dass für die Person im Ausweis eine gerichtliche Sperre zum Führen von Fahrzeugen vorlag und zudem ein Haftbefehl zur Vollstreckung offenstand. Der Mann wurde daraufhin unverzüglich festgenommen.

Geständnis führt zu weiterer Belastung

Nach der Verbringung zur Dienststelle offenbarte der Festgenommene den Beamten seine wahre Identität und gab an, zuvor ein fremdes Dokument vorgelegt zu haben. Die anschließende Überprüfung seiner echten Personalien brachte jedoch keine Entlastung, sondern verschärfte die Situation massiv. Es stellte sich heraus, dass auch gegen den tatsächlichen Fahrer eine gerichtliche Fahr-Sperre verhängt worden war. Zudem existierte auch gegen ihn ein aktueller Haftbefehl.

Rechtliche Folgen und Inhaftierung

Die Beamten vollstreckten den Haftbefehl gegen den 37-jährigen Fahrer unmittelbar. Neben den bereits bestehenden Forderungen der Justiz muss sich der Mann nun in weiteren Strafverfahren verantworten. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Der Beschuldigte wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

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