TRIER. Die Stadt Trier hat per Rechtsverordnung die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2026 festgelegt. An vier Sonntagen dürfen die Läden im gesamten Stadtgebiet zusätzlich öffnen – jeweils für fünf Stunden am Nachmittag.
Diese Sonntage sind betroffen
Die Verkaufsstellen in Trier dürfen an folgenden Tagen öffnen – jeweils von 13 bis 18 Uhr:
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Sonntag, 29. März 2026
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Sonntag, 3. Mai 2026
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Sonntag, 25. Oktober 2026
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Sonntag, 29. November 2026
Die Regelung gilt für das gesamte Stadtgebiet, also nicht nur für die Innenstadt, sondern auch für Stadtteile und Gewerbegebiete.
Was bedeutet die Verordnung konkret?
Rechtliche Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG). Die jetzt erlassene Rechtsverordnung regelt unter anderem:
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Die Geschäfte dürfen öffnen – sie müssen es aber nicht.
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Die Öffnung ist zeitlich klar begrenzt: nur zwischen 13 und 18 Uhr.
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Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen an diesen Sonntagen nicht beschäftigt werden.
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Das Arbeitszeitgesetz bleibt voll gültig – etwa zu Ruhezeiten und Ausgleichszeiten.
Pflichten für Arbeitgeber
Für die Betriebe gibt es zusätzliche Dokumentationspflichten:
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Es muss ein Verzeichnis geführt werden mit
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Namen
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Geburtsdaten
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Art der Tätigkeit
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Beschäftigungsdauer am Sonntag
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und der gewährten Ersatzfreizeit.
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Ein Abdruck der Rechtsverordnung muss gut sichtbar im Verkaufsraum ausgelegt oder ausgehängt werden – damit Mitarbeitende und Kundschaft die Regelungen einsehen können.
Was passiert bei Verstößen?
Wer sich nicht an die Vorgaben hält – etwa unzulässige Beschäftigung, fehlende Dokumentation oder Überschreitung der Öffnungszeiten –, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach § 15 LadöffnG mit einem Bußgeld geahndet werden.
Damit steht fest: 2026 haben die Triererinnen und Trierer vier verkaufsoffene Sonntage, an denen sie ganz offiziell am Sonntagnachmittag bummeln und einkaufen können – innerhalb klarer rechtlicher Leitplanken für Handel und Beschäftigte.
















