Mainz. Videos in sozialen Netzwerken können gravierende Konsequenzen haben – vor allem dann, wenn sie den Verdacht auf Tierquälerei wecken. Ein Katzenhalter aus Rheinland-Pfalz hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz seine Tiere endgültig verloren. Die Richter bestätigten eine Maßnahme des zuständigen Landkreises und lehnten den Eilantrag des Mannes ab, wie das Gericht mitteilte.
Auslöser waren mehrere auf der Plattform TikTok veröffentlichte Videos. Darin war zu sehen, wie der Halter eine Katze in einer Badewanne mit einem Rasierapparat scherte. In einem weiteren Clip drehte er ein Tier auf dem Boden schnell im Kreis. Die Aufnahmen verbreiteten sich rasch und sorgten für eine Welle von Anzeigen beim zuständigen Veterinäramt.
Amtstierärztin greift ein – fünf Katzen beschlagnahmt
Nach Eingang zahlreicher Hinweise schaltete sich das Veterinäramt ein. Eine Amtstierärztin nahm insgesamt fünf Katzenaus der Wohnung des Mannes mit und brachte sie an einem anderen Ort unter. Diese Maßnahme wurde nun gerichtlich bestätigt.
Der Katzenhalter argumentierte im Eilverfahren, das Scheren habe der Fellpflege gedient, das Drehen sei aus Unwissenheit erfolgt. Dieser Darstellung folgte das Gericht jedoch nicht.
Gericht spricht von „schwerer und wiederholter Misshandlung“
Nach Einschätzung der Richter liefern die vorliegenden Videos konkrete Hinweise auf eine schwere und wiederholte Misshandlung mindestens einer Katze. Demnach habe der Halter das Tier rund 20 Mal sehr schnell auf dem Boden gedreht, sodass es sichtbar schwindelig geworden sei.
Beim Scheren sei zudem mutmaßlich die Vibrissen – die für die Orientierung der Katze wichtigen Schnurrhaare – gekürzt worden. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in das Wohl des Tieres dar.
Insgesamt sei davon auszugehen, dass der Mann seine Katzen tierschutzwidrig gehalten und behandelt habe, so das Gericht. Die Tiere verbleiben daher dauerhaft an ihrem neuen Unterbringungsort.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Rückgabe der Tiere ist nach der aktuellen Entscheidung jedoch ausgeschlossen.
















