Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt — Hände weg von selbstgebautem Feuerwerk

Es geht wieder los mit dem Verkauf von Raketen und Böllern für Silvester. Was man beim Kauf und beim Abbrennen beachten sollte.

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Foto: Frank Hammerschmidt/dpa/Symbolbild

MAINZ. Viele haben darauf gewartet: Ab heute darf Feuerwerk für Silvester gekauft werden. Auch Onlineshops dürfen vorab bestellte Böllerware an den letzten drei Werktagen des Jahres an die Haustüren liefern.

Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass in Deutschland nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden dürfen. Nicht sicherheitsgeprüfte Artikel – vor allem aus dem Ausland – seien verboten.

Illegales Feuerwerk stelle eine erhebliche Gefahr dar und könne zu schweren Verletzungen wie Hörschäden, Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen oder sogar bis zum Tod führen, warnte das LKA.

Um sicherzugehen, sollte man auf das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle (etwa CE 0589) und auf die Registriernummer achten. Zudem müssten Gebrauchs- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache vorhanden sein.

Hände weg von selbstgebautem Feuerwerk

Selbstgebautes Feuerwerk sei besonders gefährlich, teilt das LKA weiter mit. Die Risiken seien nicht abschätzbar, jedes Jahr komme es bei der Herstellung illegaler Feuerwerkskörper zu schweren Unfällen, teils mit Todesfolge. «Herstellung und Verwendung sind strafbar», hieß es.

Generell sollte man vor dem Abbrennen die Gebrauchsanleitung beachten. Der Feuerwerkskörper dürfe nur auf ebenem und stabilem Untergrund gezündet werden. Für Raketen sollten Abschussvorrichtungen verwendet werden: Ein Getränkekasten sei deutlich sicherer als einzelne lose Flaschen.

Wichtig sei es außerdem, ausreichend Abstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren zu halten. In der Flugbahn dürften sich auch keine Bäume oder Balkone befinden. Und: Beim Anzünden unbedingt keine Körperteile über den Knallkörper halten! (Quelle: dpa)

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