SAARBRÜCKEN – Am heutigen Abend, dem 02. Oktober 2025, stellten Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen des Bürgerfestes in der Saarbrücker Innenstadt ein unbemanntes Luftfahrtsystem (Drohne) fest.
Die Polizei konnte den verantwortlichen Drohnenführer vor Ort identifizieren und dessen Personalien aufnehmen.
Verstoß gegen geltende Verbote und Beschlagnahmung
Gegen den Piloten wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 62 LuftVG eingeleitet. Die Drohne sowie die dazugehörige Steuerungseinheit wurden beschlagnahmt.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang an die Flugverbotszone über der Saarbrücker Innenstadt, die vom 2. Oktober (06:00 Uhr) bis zum 4. Oktober (23:59 Uhr) gilt.
Zudem weist die Landeshauptstadt Saarbrücken auf die Allgemeinverfügung hin, welche das Mitführen von Drohnen auf dem Veranstaltungsgelände ohne Genehmigung untersagt. Ähnliche Regelungen zur Flugverbotszone und zum Mitführverbot wurden auch durch die Gemeinde Mettlach für den Zeitraum des 2. Oktobers erlassen.

















