RLP: Notruf in Krankenhaus und Hotel missbraucht – Polizei nimmt 67-Jährigen in Gewahrsam

Ein Mann zieht in einem Krankenhaus in Mainz an einer Notrufschnur - und niemand kommt. Danach drückt er einen Notrufschalter in einem Hotel. Diesmal kommt die Polizei. Und der Mann wird laut.

0
Bei einem Notruf soll der Standort künftig automatisch abrufbar sein. Foto: Peter Kneffel/dpa

MAINZ. Weil er die Notrufsysteme eines Hotels und eines Krankenhauses missbraucht hat, ist ein Mann in Mainz von der Polizei in Gewahrsam genommen worden.

Der 67-Jährige habe zunächst aus privatem Interesse eine rote Notrufschnur auf einer Behindertentoilette in einem Mainzer Krankenhaus betätigt, um zu prüfen, wie lange es dauere, bis Hilfe eintreffe, teilte die Polizei mit. Da trotz mehrmaligen Ziehens an der Schnur keine Hilfe eintraf, soll er zusätzlich am Donnerstagabend den Feueralarm betätigt haben, um auf den vermeintlichen Missstand aufmerksam zu machen, hieß es.

Wenig später betätigte der Mann laut Polizei dann einen Notrufschalter in einem Hotel in der Mainzer Neustadt – auch dabei habe er die Aufmerksamkeit des Personals erlangen wollen. Als daraufhin ein Streifenwagen der Polizei eintraf, zeigte sich der Mann zunächst kooperativ und bestätigte, die Notrufe ohne Notlage betätigt zu haben.

Während des Gesprächs mit den Beamten sei er jedoch zunehmend unfreundlicher geworden, habe die Feststellung seiner Personalien verweigert und die Beamten angeschrien. Aus Sicherheitsgründen und zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde der Mann in polizeiliches Gewahrsam genommen. Der 67-Jährige muss sich nun wegen des Missbrauchs von Notrufen verantworten. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelDeutscher Arbeitsmarkt: Kaum zusätzliche Jobs entstanden – weniger Industrie-Arbeitsplätze
Nächster ArtikelErheblich weniger CO2-Ausstoß: Straßenbeleuchtung in Schoden auf LED-Technik umgerüstet

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.