Ein Jahr Cannabis-Clubs: So viele Genehmigungen wurden in RLP erteilt

Seit Juli vergangenen Jahres dürfen Cannabis-Clubs in Deutschland genehmigt werden. Rheinland-Pfalz hat bundesweit die dritt meisten Genehmigungen erteilt.

0
Foto: Martin Schutt/dpa/Symbolbild

MAINZ. 27 Anträge von Cannabis-Clubs zum Anbau von Cannabis sind bisher in Rheinland-Pfalz genehmigt worden. Dies teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit. Damit wurden in Rheinland-Pfalz nach Nordrhein-Westfalen (83) und Niedersachsen (55) die dritt meisten Anträge bundesweit genehmigt, wie eine Recherche der dpa ergab.

Abgelehnt wurden in Rheinland-Pfalz demnach bislang lediglich zwei Anträge, einer wurde zurückgezogen. Weitere 18 Anträge befinden sich in der Bearbeitung, wie es weiter hieß. Deutschlandweit wurden bislang 293 Clubs genehmigt, mindestens 27 Anträge wurden abgelehnt.

Was dürfen die Clubs, was nicht?

Im Februar vergangenen Jahres verabschiedete die Ampelkoalition das sogenannte Cannabisgesetz, am ersten April trat es in Kraft. In einem ersten Schritt wurden zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt, seit dem ersten Juli dürfen Cannabis-Clubs genehmigt werden. Diese dürfen staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.

Höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder zusammen fünf Samen und Stecklinge dürfen die sogenannten Anbauvereinigungen pro Kalendermonat weitergeben, und zwar nur an Mitglieder oder an Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind verboten. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelUnfall in der Trierer Südallee: PKW fährt auf Roller auf – Rollerfahrer schwerverletzt
Nächster ArtikelFerienfreizeit des Turnvereins Kröv: Sport, Action und Spaß an der Tagesordnung

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.