Ebling: Bei AfD-Ausschluss vom öffentlichen Dienst muss Einzelfall gelten

Der Beschluss der Innenministerkonferenz im Umgang mit der AfD ist dem Rheinland-Pfälzer Innenminister Ebling zu schwach. Der SPD-Politiker erläutert seinen in die Kritik geratenen Vorstoß.

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Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) erläutert den geplanten Umgang mit AfD-Mitgliedern, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Foto: Thomas Banneyer/dpa/Archiv

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat die Entscheidungsfindung der Innenministerkonferenz im Umgang mit der AfD als «erkennbar beschwerlichen Weg» bezeichnet. Beim letzten Treffen sei das Ergebnis als Minimalkonsens nur gewesen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, kritisierte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk.

Und das in einer Zeit, «wo man in Deutschland zu Recht ja auf die Konferenz schaute und wartete: Welche Rückschlüsse zieht man aus der aktuellen AfD-Debatte? Welche Rückschlüsse zieht man vor dem Hintergrund, dass wir eine Radikalisierung dieser Partei erleben?», sagte Ebling.

Ebling will den Staat wehrhaft machen gegen Rechtsextremismus

Vom Rechtsextremismus gingen aktuell «sehr, sehr stark» Gefahren aus, auch von einer sich stärker radikalisierenden AfD, warnte der Innenminister. Rheinland-Pfalz wolle die Demokratie vor denen schützen, die sie von innen aushöhlen wollten. Daher werde die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue für Bewerber im öffentlichen Dienst überarbeitet.

Das Innenministerium hatte vergangene Woche erklärt, dass AfD-Mitgliedern der Weg in den öffentlichen Dienst künftig verschlossen werden solle und die Partei auf eine Liste mit mehr als 100 anderen als extremistisch eingestuften Gruppen und Organisationen gesetzt – zusammen etwa mit Al-Qaida, der Muslimbruderschaft oder der KPD. Die Liste ist Teil der Verwaltungsvorschrift.

Ebling räumte ein, dass dabei zunächst der Eindruck eines «Automatismus» entstanden sei. Dies hatte Kritik vor allem von Verfassungsrechtlern hervorgerufen. Selbstverständlich müsse aber «jede Bewerbung einzeln geprüft werden», dies sei ein rechtsstaatlich hergebrachter Grundsatz, betonte der Minister jetzt.

Nicht die Zeit für ein Verbotsverfahren

Die Frage nach einem AfD-Verbotsverfahren stelle sich aktuell nicht, sagte Ebling. «Wir sind nicht in einer Phase, in der wir ein Verbotsverfahren vermutlich erfolgreich führen könnten.» (Quelle: dpa)

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4 Kommentare

  1. Als einzigen erkennbar beschwerlichen
    Weg…, kann man den anhaltenden
    Realitätsverlust der regierenden Parteien
    bezeichnen…

    “ Im Namen des Volkes “ ist etwas
    völlig anderes..

  2. Die sind so weit abgehoben, von der Basis entfernt in ihrer eigenen Blase, bedienen sich fett und merken nichts mehr.

  3. Ja, weil immerhin 76 % keinen Rechtsextremismus in Deutschland haben wollen!
    Das ist gerade für unser Land wirklich armselig, dass man sich dagegen noch so einsetzen muss… und ebenso erschreckend, wie viele diese widerwärtigen Ansichten zu teilen oder mindestens zu tolerieren scheinen.

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