RLP: Prozessauftakt nach Eifersuchtstat – Nachbarn mit Messer getötet

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Foto: dpa/Symbolbild

KOBLENZ. Am 14. März beginnt vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge am Tatort Michelbach. Angeklagt ist der 45-jährige Daniel S.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 8.7.2024 in die Wohnung seines 74-jährigen Nachbarn gegangen zu sein. Er soll seinem Nachbarn vorgeworfen haben, ein Verhältnis mit der Lebensgefährtin des Angeklagten gehabt zu haben und soll ihn verbal sowie körperlich mit Schlägen und Tritten attackiert haben. Nachdem der Angeklagte zunächst in seine eigene Wohnung zurückgegangen sei, habe er sich dort ein Messer mit einer Klingenlänge von 10 Zentimentern geholt.

Mit dem Messer soll er dann seinen Nachbarn erneut attackiert haben und insbesondere auf den Genitalbereich des Geschädigten eingestochen haben. Durch einen der Stiche sei die große Beinvene eröffnet worden, was mit Zeitablauf zu einem massiven Blutverlust und schließlich zum Tod des Geschädigten geführt habe. Im Nachgang zu den Stichen sollen der Angeklagte und eine Zeugin den Rettungsdienst verständigt haben.

Abweichend von der Anklageschrift hat die zuständige Kammer des Landgerichts den Anklagevorwurf nach vorläufiger Würdigung nicht als Mord, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft. Nach vorläufiger Würdigung der Aktenlage hat die Kammer Zweifel an einem bestehenden Tötungsvorsatz bei Zufügung der Stiche. Aus Sicht der Kammer sei – auch vor dem Hintergrund der Rettungsbemühungen – eher anzunehmen, dass der Angeklagte dem später Verstorbenen lediglich am Genitalbereich habe verletzen wollen, um ihm einen symbolträchtigen Denkzettel zu verpassen. (Quelle: Landgericht Koblenz)

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