MAINZ/LUDWIGSHAFEN. Müssen Feierfreudige in Rheinland-Pfalz künftig auf den bekannten Partyhit «L’amour toujours» verzichten? Auf einigen Volksfesten wie dem Münchner Oktoberfest und den Cannstatter Wasen soll das bereits vor mehr als 20 Jahren veröffentlichte Lied vorerst nicht gespielt werden.
Dabei hat der italienische DJ Gigi D’Agostino jüngst erneut klargestellt, dass es in seinem Song ausschließlich um Liebe gehe. Doch in Deutschland hatten sich Zwischenfälle mit dem Lied gehäuft. Zum bekanntesten Beispiel wurde ein Video, das rund um Pfingsten auf Sylt aufgenommen wurde, das Besucher einer Bar zeigt, die zu der Melodie «Ausländer raus» und «Deutschland den Deutschen» grölen. Der Staatsschutz ermittelt, Politiker schalteten sich in die Debatte ein. Auch in Österreich sind ähnliche Vorfälle bekanntgeworden.
Zuständigkeit der Polizei
Wie sieht es im Bundesland aus? Streben Verwaltungen ein Unterbleiben des Lieds auf Festen an? «Für ein solches Verbot durch die Kommune gibt es unserer Ansicht nach keine ordnungsrechtliche Grundlage», teilte ein Sprecher der Landeshauptstadt Mainz mit. Davon unbenommen blieben jedoch zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Veranstalterinnen, Veranstaltern und DJs, das Lied nicht zu spielen.
Ähnlich sieht man es in der zweitgrößten Stadt des Bundeslandes. «Es gibt aus Sicht der Stadtverwaltung keinen gesetzlichen Ansatzpunkt für ein Verbot des Liedes an sich, da es nicht verboten ist», betonte ein Sprecher in Ludwigshafen. Falls verbotene «Nazi-Texte» oder strafrechtlich relevante Inhalte dazu gesungen würden, ergebe sich daraus die Zuständigkeit der Polizei. Sollten aber Veranstalter aus eigenem Antrieb das Lied nicht spielen oder spielen lassen, sei das aus Sicht der Stadtverwaltung «zu begrüßen».
Auch etwa die Städte Koblenz und Bad Dürkheim sehen kein allgemeines Verbot des Liedes vor. «Das Lied an sich sowie sein Text verstoßen gegen keine geltenden Rechtsnormen», erklärte auch ein Sprecher der Stadt Kaiserslautern. «Der Verstoß ergab sich hier aus den skandierten ausländerfeindlichen Parolen, welche sicherlich auch zu hunderten anderen Liedern und Melodien skandiert werden könnten.»
Komplexes Thema
In Landau könne man sich Szenen wie auf Sylt «beim besten Willen nicht vorstellen», meinte eine Sprecherin. Es habe in der Vergangenheit keine vergleichbaren Zwischenfälle gegeben, die der pfälzischen Stadt bekannt seien. «Ein Verbot des Songs war deswegen nie Thema», erklärte sie, «und ist es auch jetzt nicht.»
Auch die Stadtverwaltung Zweibrücken betonte, auf lokalen Volksfesten habe es ihrer Einschätzung nach noch keinen Missbrauch von Liedgut gegeben. «Sollte es zu Auffälligkeiten kommen, werden geeignete Maßnahmen getroffen werden», kündigte eine Sprecherin an. «Es ist ein komplexes Thema, dennoch wird die Stadtverwaltung Zweibrücken solch ein Verbot nicht pauschal umsetzen.» Man bestrafe damit lediglich den Künstler. «Menschen, die solche Umdichtungen vornehmen, suchen sich dann ein neues Lied, um ihr Gedankengut zu verbreiten.»
Bei der laufenden Fußball-EM wird «L’amour toujours» übrigens nicht gespielt. Der österreichische Verband hatte den Song ursprünglich als sogenannten «celebration song» vorgeschlagen, ließ ihn aber in Absprache mit der UEFA vor Turnierbeginn streichen. (Quelle: dpa)

















Zeichen der Verzweiflung durch Versagen. Eine Gesangspolizei und am besten gleich wieder neue Behörde BGKA (Bundesgesangskriminalamt) + LGKA. Ist ja wichtiger, als die Bürger vor Messerstechern, Islamisten, Massenvergewaltigern, Schlägertrupps usw. zu schützen. Es wird sich bestimmt schnell ein ungelernter, linksgrüner Günstling als Behördenchef tophonoriert finden. Haben ja sonst keine Probleme im besten Deutschland aller Zeiten. Aber wichtig, dem Bürger auch noch diktieren, was er hören darf und was nicht 😂😢😢😢😢
Ich sagte es bereits,
aufgrund der nicht
wahrgenommenen
politischen Verantwortung,
wird das Bedürfnis zu
singen, in der Bevölkerung
noch zunehmen.
„Wir lassen uns das Singen nicht verbieten.“
Ja ja, wir können uns alle noch an das große Entsetzen der deutschen Mitte-Links und Medien erinnern.
Nun wurde das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingestellt.
Nach Sichtung des Videomaterials hätten sich nicht genügend Anhaltspunkte ergeben.
„Der Gesang bleibe eine „Meinungsäußerung“, geschützt von Artikel 5 Grundgesetz.“
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article256010530/Sylt-Video-Deutschland-den-Deutschen-Auslaender-raus-Gesang-von-Meinungsfreiheit-gedeckt.html
Witzigerweise hatte ich das Lied vorher noch nie bewusst angehört. Das stammt so aus der Zeit als die 80er Musik ihrem Ende entgegensah, danach kam nur mehr der ganze Technoscheiss, später noch Rap und der ganze Mist, qualitativ ein deutlicher Abstieg und zeigt schon dass es kulturell seither abwärts ging.
Bin ich froh die 70er und 80er miterlebt zu haben.
Ich empfehle Ihnen „Rockantenne- 70er Rock“. Da werden alte Erinnerungen wieder wach.
Die Bundesgesangpolizei sollte sich auch einmal um die nächtlichen „Gesänge“, die ausschließlich die „Melodie“ bumm-bumm-bumm-bumm……..Pause……….bumm-bumm-bumm-bumm……………..Pause……usw. in einer Endlosschleife beinhalten, kümmern. Wes Geistes (Geist?) Kinder dahinter stecken, müsste auch einmal geklärt werden.