LUDWIGSHAFEN. Der BASF-Konzern sieht kein Problem in der Erstellung von Bewerbungsunterlagen mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) – «solange der Inhalt mit der Realität übereinstimmt». Das teilte eine Sprecherin des Unternehmens auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
«KI ist eine Zukunftstechnologie. Wir wünschen uns eine Offenheit für neue Technologien von unseren Bewerbenden, und grundsätzlich ist es nicht untersagt, generative KI für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen zu verwenden.»
Bislang erfolge bei BASF keine systematische Prüfung von Bewerbungsunterlagen auf eine mögliche Nutzung von KI bei der Erstellung, sagte die Sprecherin. Es seien aber bereits solche Bewerbungen eingegangen. «Da keine systematische Überprüfung erfolgt, können wir keine Zahl nennen.» Zwar werde eine vermehrte Nutzung erwartet, allerdings spiele das Bewerbungsanschreiben im Auswahlprozess für Ausbildungsplätze eine untergeordnete Rolle. «Die eignungsdiagnostische Aussagekraft ist gering.»
BASF verwende seinerseits für die Auswertung von Bewerbungsunterlagen eine KI. «Der Lebenslauf wird mithilfe künstlicher Intelligenz einer Dokumentenanalyse unterzogen, bei der Wörter und Phrasen erkannt und einzelnen Abschnitten zugeordnet werden – etwa persönliche Daten, Berufserfahrung und Fähigkeiten.» Die Bewertung der jeweiligen Bewerbung übernehme allerdings ein Mensch.
Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur, an der sich 16 der 40 Dax-Unternehmen beteiligt haben, hatte zuletzt nahegelegt, dass einige große Unternehmen in Deutschland bei Bewerbungen einen KI-Bezug ausdrücklich gut finden. (Quelle: dpa)