BITBURG/MÜNCHEN. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Bitburger Getränkegruppe vor dem Landgericht München wegen Irreführung verklagt, wie der Volksfreund berichtet. Grund ist, dass die von der zu Bitburger gehörenden Licher Brauerei produzierte Biersorte „Benediktiner Hell“ mit dem Bild des bayerischen Klosters Ettal beworben wird. Lich befindet sich aber in Hessen, worin die Wettbewerbszentrale eine Irreführung der Verbraucher sieht.
Die Eifler Brauer sehen das anders und wehren sich. Auf dem Etikett der Flaschen ist Lich als Brauort angegeben: „In Lich gebraut nach benediktinischer Originalrezeptur“, steht dort zu lesen. Ferner wird die Brauerei in Lich von einem Geschäftsführer der Bitburger Braugruppe und dem Cellerar des Benediktinerklosters Ettal geleitet. Der Cellerar ist der für die wirtschaftlichen Belange des Klosters Zuständige.
Das Bier werde zudem zwar in Hessen gebraut, aber nach der Rezeptur der bayerischen Mönche, die auch immer wieder vor Ort seien, um sich davon zu überzeugen, dass die Rezeptur in ihrem Sinne umgesetzt wird. Schließlich werde das „Benediktiner Hell“ auch nach wie vor teilweise vor Ort in Ettal gebraut, auch wenn der Löwenanteil aus Kapazitätsgründen in Hessen gebrauht wird.
Ob der Verbraucher wirklich in die Irre geführt wird, wenn ein in Hessen gebrautes Bier mit dem Bild eines bayerischen Klosters beworben wird, wird das Münchener Gericht entscheiden müssen. Im Juli ist mit dem Urteil zu rechnen. (Quelle: Trierischer Volksfreund)















