TRIER. Am 27.3. beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 28-jährigen Angeklagten aus Konz zur Last, am 21.5.2022 eine Person mit einer ca. drei Meter langen Fahnenstange aus Hartplastik zweimal seitlich gegen den Hals geschlagen zu haben.
Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass der Angeklagte sich geärgert habe, dass eine Frau den Zug der Fans von Eintracht-Trier durch die Trierer Innenstadt vor dem Oberligaspiel gegen Wormatia Worms mit ihrem Mobiltelefon gefilmt habe. Als er diese Frau aufgefordert habe, das Filmen zu Unterlassen, soll sich der Geschädigte eingemischt haben und dem Angeklagten erklärt haben, dass dieser damit rechnen müsse, gefilmt zu werden, wenn er an einer solchen Veranstaltung teilnehme. Aus Ärger darüber soll der Angeklagte den Geschädigten dann zweimal mit der Fahnenstange geschlagen haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)

















Hach, unsere deutsche Kultur wieder 🙂
Beim Fußball andere Leute verprügeln und besoffen Auto fahren, bin mir nur unsicher, was davon mehr Tradition hat.