TRIER. Am 19.9. beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafverfahren wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch bei einem Angriff auf eine Trierer Fan-Kneipe im vergangenen Jahr, wie das Gericht mitteilt. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 23-jährigen Angeklagten aus Koblenz zur Last, im September 2021 anlässlich eines Fußballspiels zwischen Eintracht-Trier und TuS Koblenz zusammen mit einer Gruppe weiterer Personen aus der Fanszene des TuS Koblenz in der Gaststätte Martinsklause randaliert zu haben, wodurch Sachschaden in Höhe von 100,- Euro entstanden sein soll.
Konkret sollen die Randalierer Gläser umgeworfen und ein Bild mit Eintracht-Trier-Aufklebern von der Wand gerissen haben.
Außerdem sollen sie eine Person, der als Fan von Eintracht Trier erkennbar gewesen sein soll nach weiteren Trierer Anhängern gefragt haben, versucht haben, das Eintracht-Trier-Logo von dessen Pullover abzureißen und ihn schließlich gegen die Theke oder einen Hocker geschubst haben, wodurch der Zeuge Schmerzen im Nacken erlitt.
Weiterhin sollen sich weitere Personen aus der Gruppe der Koblenzer Hooligans außerhalb der Gaststätte aufgehalten haben. Ziel der gesamten Gruppe sei es gewesen, sich eine körperliche Auseinandersetzung mit Anhängern von Eintracht-Trier zu liefern.
Da keine Personen aus der Trierer Ultra- oder Hooliganszene anwesend gewesen sein sollen, soll der Angeklagte die Gaststätte mit der übrigen Gruppe wieder verlassen haben.
Bereits am Vorabend sollen Personen aus der Trierer Hooliganszene unterstützt von Hooligans aus dem Umfeld des FC Metz und des BFC Dynamo Berlin vergeblich versucht haben, in Koblenz eine Schlägerei mit den dortigen Hooligans zu suchen.