Geänderte Corona-Verordnung: Das Saarland lockert

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Foto: Julian Stratenschulte/dpa

SAARBRÜCKEN. Ab Sonntag (20. März) werden einige Corona-Regeln im Saarland gelockert, andere Vorgaben werden indes angesichts steigender Infektionszahlen vorerst weiter gelten. Das sieht eine am Freitag vom Kabinett beschlossene Änderungsverordnung vor, die nun bis zum 2. April gilt. Wegfallen werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – für Genesene und Geimpfte waren diese bereits zum 4. März gestrichen worden.

Auch die Obergrenzen bei der Personenzahl für öffentliche und private Veranstaltungen innen und außen wird es nach Angaben des Gesundheitsministeriums fortan nicht mehr geben. Bisher durften innen maximal 6000 und draußen bis zu 25.000 Menschen zusammenkommen.

Darüber hinaus tut sich was bei der Maskenpflicht: Sie gilt zwar grundsätzlich weiterhin in geschlossenen und für Besucher oder Kunden zugänglichen Räumen – kann nun aber dort entfallen, wo die 3G-Regel kontrolliert und eingehalten wird, also nur Geimpfte, Getestete und Genesene Zutritt haben. Zuvor war es so gewesen, dass die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen nur dann entfiel, wenn 2G-plus eingehalten wurde, also lediglich Geimpfte oder Genesene mit einem Test Zutritt hatten.

Der Bundestag hatte am Freitag ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, mit dem die meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln wegfallen – auch den Bundesrat hatte das Gesetz passiert. Den Ländern war aber eine Übergangsfrist von zwei Wochen bis zum 2. April eingeräumt worden. (dpa)

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