„Zäh wie Gummi“: Impfstart der Apotheker gegen Corona zieht sich

0
Foto: dpa

MAINZ. Der Corona-Impfstart der Apotheker in Rheinland-Pfalz zieht sich. Der stellvertretende Vorsitzende der Kammer, Thomas Christmann, sagte am Montag, er gehöre zwar zu den Apothekern, die inzwischen eine Erlaubnis von der Landesapothekerkammer hätten, aber er habe keinen Impfstoff.

Es sei dazu noch unklar, wie er diesen bekommen könne, auch sei nicht klar, wie er Zugang zum Meldeportal der Geimpften des Robert Koch-Instituts erhalten könne. «Es ist so zäh wie Gummi.» Im Moment herrsche wieder eine Art «Impfflaute». Die Ärzte bestellten auch eher kleine Mengen, berichtete der Apotheker aus dem Westerwald. Die Beteiligung der Apotheker sei daher vor allem mittelfristig wichtig.

Die Resonanz der Apotheker auf die Möglichkeit, gegen Corona zu impfen, sei sehr unterschiedlich, sagte Kammergeschäftsführer Tilman Scheinert. Die einen wie Christmann fragten, wann es endlich losgehen könne.

Andere wollten grundsätzlich eher nicht und sagten: «Wenn ich impfen wollte, wäre ich Arzt geworden.» Eine dritte Gruppe wisse nicht, wie sie dies umsetzen solle, etwa weil Räume oder Fachpersonal fehlten.

Anfang Februar sollen nach Darstellung der Landesapothekenkammer aber die ersten Praxisschulungen für Apotheker beginnen, die Corona-Schutzimpfungen anbieten wollen. Mit den zurzeit geplanten Online-Seminaren können 100 bis 200 Teilnehmer geschult werden. Zusammen mit den rund 100 Apothekern, die bereits im Modellprojekt Grippeschutzimpfung geschult worden seien, stünden damit 300 impfbereite Kollegen bereit.

Vorheriger Artikel++ Aktuell: Nach Leichenfund in Birkenfelder Wohnung – zwei Männer festgenommen! ++
Nächster Artikel++ Trier: Kurzes Gastspiel – „Textil-Outlet“ im ehemaligen Karstadt schließt wieder ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.