TRIER. Das Landgericht Trier hat am heutigen Tage eine Klage der Verbandsgemeinde Wittlich-Land gegen die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben um die Kosten für mit Schadstoffen belasteten Klärschlamm abgewiesen.
Ziel der Klage war es, dass die Bundesanstalt für die Kosten der Klärschlamm-Verbrennung aufkommt. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Demnach sei es nicht restlos geklärt, dass die PFT-Belastung zu dem Zeitpunkt (2016) vom US-Flugplatz Spangdahlem ausging. Das Gericht argumentierte, dass auch andere Verursacher möglich seien. In dem Verfahren ging es um etwa 80.000 Euro.














