KOBLENZ/MAINZ. Die Stadt Mainz darf Entsorgungsbetreiber vorläufig nicht dazu verpflichten, bei der Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen auch einen Vollservice anzubieten.
Gemeint ist damit die Abholung und der Rücktransport der Tonnen nach der Entleerung von und zum Grundstück, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Montag in Koblenz mitteilte. Diesen Vollservice, bei dem die Tonnen jeweils von den Grundstücken abgeholt und nach der Leerung dorthin zurückgebracht werden, hatte die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt in einer Rahmenvorgabe vorschreiben wollen. Ein Betreiber wehrte sich dagegen und bekam nun in einem Eilverfahren recht.
Die Stadt werde als Konsequenz die Gelben Tonnen mit Vollservice nicht wie geplant zum 1. Januar 2021 einführen, sagte ein Sprecher der Landeshauptstadt. «Das bedauern wir sehr.» Es bleibe abzuwarten, was das noch laufende Hauptverfahren ergebe. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte noch im August entschieden, dass die Umstellung auf Gelbe Tonnen grundsätzlich rechtens ist.

















