Umweltministerium gegen Lockerung beim Schutz von Wölfen

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Foto: Alexander Heinl '/ dpa-Archiv

MAINZ/BERLIN. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat den Gesetzentwurf für eine Lockerung der Bestimmungen zum Abschuss von Wölfen als überzogen kritisiert. Der vorgelegte Entwurf «schießt über das Ziel hinaus», erklärte am Mittwoch eine Sprecherin des Ministeriums in Mainz.

Da sich die geplante Änderung des Paragrafen 45 im Bundesnaturschutzgesetz auf alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten beziehe, werde der Artenschutz insgesamt aufgeweicht.

In Rheinland-Pfalz geht das Ministerium aktuell von einem ansässigen Wolf am Stegskopf im Westerwald aus. Daher sei die Situation nicht mit der in anderen Bundesländern mit hohem Wolfsvorkommen vergleichbar. Die Weidetierhaltung habe aber auch für das Mainzer Umweltministerium einen hohen Rang. Das Ministerium setze aber auf Prävention: «So werden etwa im Präventionsgebiet Westerwald Vorsorgemaßnahmen wie die Anschaffung wolfssicherer Zäune oder von Herdenschutzhunden zu 90 Prozent gefördert.» Geplant sei eine Anhebung auf 100 Prozent. Auch im Falle eines Schadens durch den Wolf sei landesweit eine vollständige Entschädigung vorgesehen.

Das Umweltministerium forderte den Bund auf, endlich eine Weidetierprämie zu beschließen. Das Hauptproblem besonders von Schaf- und Ziegenhaltern sei die völlig unzureichende Bezahlung ihrer Produkte.

Von einer gemeinsamen Linie im Umgang mit dem Wolf ist die große Koalition im Bund auch nach einem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch noch weit entfernt. Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) teilte mit, dass es aus ihrer Sicht erlaubt sein sollte, die streng geschützten Raubtiere auch vorbeugend zu schießen – und nicht nur als Reaktion nach Attacken auf Weidetiere. Das gibt der Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) aber nicht her.

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