Einigung im Bundestag gibt Mittel für Schulen frei – Geldsegen für RLP und Saarland

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Tablet-PCs liegen auf einem Tisch neben Schulbüchern und Schreibutensilien. Foto: Arne Dedert/Archiv

Die größte Hürde ist genommen: Union, SPD, FDP und Grüne haben sich im Bundestag auf eine Grundgesetzänderung verständigt, die eine finanzielle Unterstützung für die Digitalisierung der Schulen ermöglicht.

«Das sind sehr gute Nachrichten aus Berlin und ein echter Grund zur Freude», sagte der saarländische Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) am Freitag in Saarbrücken. «Es wurde allerhöchste Zeit, dass die lang angekündigten Mittel aus dem «DigitalPakt Schule» endlich fließen und der Bund Verantwortung übernimmt.»

Schule ist grundsätzlich Sache der Länder, das sogenannte Kooperationsverbot sieht bislang allein für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Gemeinden Ausnahmen vor. Der Grundgesetzartikel 104c soll nun auf die Unterstützung der Schulen erweitert werden, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich ist.

Die Mittel sollen nun nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Allein das Saarland kann mit insgesamt 60 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren rechnen, Rheinland-Pfalz sogar mit 250 Millionen. Das Bildungsministerium in Mainz will nach Angaben von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) die zusätzlichen Mittel in die digitale Infrastruktur investieren, etwa in den geplanten «Schulcampus RLP» als zentrale Anlaufstelle im Internet für Schüler und Lehrkräfte. Außerdem sollen neue Angebote der digitalen Lehreraus- und -weiterbildung entwickelt werden.

Der Bund habe bei zentralen Herausforderungen wie Digitalisierung, frühkindlicher Bildung oder Inklusion eine Mitverantwortung und müsse dieser Verantwortung auch finanziell stärker nachkommen, erklärte Hubig zu Beginn des Monats. Mit Blick auf die Lockerung des Kooperationsverbots fügte sie hinzu: «Das bedeutet nicht, dass die Bildungshoheit der Länder in irgendeiner Form aufgeweicht wird.»

(dpa)

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