TRIER. Die 1. Große Jugendkammer in Trier hat gestern Nachmittag ein Urteil verkündet und den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Der 37-jährige aus Trier stammende Angeklagte soll im Zeitraum von 2013 und 2015 die damals sieben bis zehn Jahre und vier bis sieben Jahre alten Kinder einer Bekannten an den Wochenenden beaufsichtigt haben.
Dabei soll er dem sieben bis zehn Jahre Kind in insgesamt sechs Fällen an der Scheide manipuliert und in insgesamt elf Fällen mit dem Kind den Geschlechtsverkehr ausgeführt haben. Zudem soll er kinderpornographische Bilder und Filme in ein Netzwerk verschiedener Computer einstellt haben.
Der Angeklagte befand sich seit dem 7. April 2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft.