TRIER. Die 1.Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer hat soeben ein Urteil verkündet und den Angeklagten wegen Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Der zu Beginn der Hauptverhandlung 32-jährige Angeklagte bewohnte mit seiner Ehefrau und seinen Kindern als Asylbegehrender ein Zimmer in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier.
Am Mittag des 17.8.2015 soll es zwischen seiner Ehefrau und ihm in ihrem Zimmer zu einem Streit gekommen sein. Im Laufe dieses Streits soll der Angeklagte in Tötungsabsicht mit einem Tischbein des Zimmertisches auf den Kopf seiner Frau eingeschlagen haben. Diese soll an den Verletzungen verstorben sein.
Der Angeklagte wurde noch am selben Tag festgenommen.