TRIER/SAARBURG. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Trier-Saarburg hat das Konzept zur Umsetzung der Ferienbetreuung an Grundschulen einstimmig beschlossen. Damit schafft der Kreis weitere Voraussetzungen für die schrittweise Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG).
Ziel ist es, Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und neben den bereits seit vielen Jahren bestehenden Möglichkeiten vor Ort, weitere Betreuungsangebote während der Schulferien anzubieten. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter während der Schulzeit und in den Schulferien. Zunächst wird die Ferienbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe eingeführt. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird sie jährlich um je eine Klassenstufe erweitert, so dass ab August 2029 für alle Kinder im Grundschulalter ein ganztägiges Betreuungsangebot besteht.
Ein Standort pro Verbandsgemeinde geplant
Ab den Herbstferien 2026 wird in jeder Verbandsgemeinde an einem Schulstandort ein Betreuungsangebot für die Erstklässlerinnen und Erstklässler aus der jeweiligen Verbandsgemeinde angeboten. Folgende Standorte sind geplant:
- Grundschule Hermeskeil
- Grundschule St. Nikolaus, Konz
- Grundschule Farschweiler
- Grundschule St. Marien, Saarburg
- Frida-Kahlo-Schule, Schweich
- Grundschule Aach-Newel
Die Betreuung findet von montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr statt. Für die Mittagsverpflegung sind die Eltern und Sorgeberechtigten selbst verantwortlich.
Die Schulferienbetreuung wird vom Landkreis Trier-Saarburg in Zusammenarbeit mit anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe organisiert. Sie ist inklusiv ausgerichtet und für alle Kinder offen, mit und ohne Förderbedarf. Sofern im Einzelfall ein erhöhter Förderbedarf besteht, sollten die Eltern oder Sorgeberechtigten Unterstützung über das Jugendamt beantragen.
Kreistag wird Beitragshöhe beschließen
Die Ferienbetreuung ist beitragspflichtig. Über die Höhe des Kostenbeitrags je Betreuungswoche entscheidet der Kreistag in seiner kommenden Sitzung am 22. Juni.
Anmeldung ab dem 23. Juni online möglich
Die Anmeldung für die Ferienbetreuung in den Herbstferien 2026 ist ab dem 23. Juni bis einschließlich 31. Juli 2026 über das Online-Portal https://schulferienbetreuung-trier-saarburg.de/ möglich. Innerhalb dieser Frist kann die Schulferienbetreuung wochenweise für die Herbstferien gebucht werden. Bei freien Kapazitäten werden auch angemeldete Kinder der Klassenstufen zwei bis vier berücksichtigt.
Die Organisation und Durchführung der Betreuung während der Schulzeit erfolgen weiterhin durch die Schulträger der jeweiligen Grundschule.
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung zur Verfügung unter [email protected]
Hintergrund:
Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wurde ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch verankert. Dieser tritt am 1. August 2026 in Kraft und gilt zunächst für Kinder der ersten Klasse. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird der Rechtsanspruch jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert, sodass er ab dem 1. August 2029 für alle Kinder im Grundschulalter besteht. Das Konzept zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs im Landkreis Trier-Saarburg findet sich online unter https://trier-saarburg.de/ganztagsfoerderung-grundschule/. (Quelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg)













