GERMERSHEIM/LANDAU – Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz haben Polizeikräfte der Kriminaldirektion Ludwigshafen und der Kriminalinspektion Landau am Dienstagmorgen, dem 22. Juli 2025, Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Betroffen waren ein Massagesalon in Landau sowie eine Wohnung im Kreis Germersheim.
Vorwürfe gegen 43-jährige Salonbetreiberin
Hintergrund der Maßnahmen ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Zwangsprostitution gegen die 43-jährige Betreiberin des Salons. Ihr wird zur Last gelegt, Anfang Mai 2025 zwei junge Frauen im Alter von 15 und 17 Jahren zur Vornahme sexueller Handlungen an Kunden des Salons veranlasst zu haben. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten wichtige Beweismittel, darunter Mobiltelefone und rund 26.000 Euro Bargeld, sichergestellt werden. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern weiterhin an.
Rechtliche Einordnung der Zwangsprostitution Minderjähriger
Der Verdacht der Zwangsprostitution zum Nachteil der beiden Jugendlichen ergibt sich in diesem Fall unabhängig von der tatsächlichen Ausnutzung von persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslagen oder der Hilflosigkeit der geschädigten Personen. Gemäß der Strafvorschrift ist der Tatbestand der Zwangsprostitution bereits dann erfüllt, wenn Personen unter 21 Jahren zur Aufnahme oder zur Fortsetzung der Prostitution veranlasst werden. Dies soll der besonderen Schutzbedürftigkeit junger Menschen Rechnung tragen.
Prostitutionsverbot in Landau als Sperrbezirk
Es ist zudem relevant, dass Prostitution in Deutschland grundsätzlich nicht verboten ist, jedoch in bestimmten Sperrbezirken unzulässig sein kann. Die Stadt Landau fällt unter eine entsprechende Rechtsverordnung, die die Prostitution in Städten unter 50.000 Einwohnern im ehemaligen Bezirk Rheinhessen-Pfalz gänzlich verbietet. Dies bedeutet, dass die Prostitution in Landau, auch unabhängig von den vorliegenden Vorwürfen der Zwangsprostitution Minderjähriger, grundsätzlich nicht erlaubt ist.

















