Rote Ampel übersehen: Radfahrer nach Zusammenstoß bewusstlos

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Symbolfoto

TRIER. Am heutigen Mittwoch kam es in der Trierer Schöndorfer-Straße zu einem Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen.

Ein Motorradfahrer befuhr die Schöndorfer-Straße in Richtung Hauptbahnhof, als im Kreuzungsbereich zur Balthasar-Neumann-Straße ein Radfahrer die Straße an einer Fußgängerampel überqueren wollte. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Fußgängerampel rot zeigte. Der Motorradfahrer, dessen Ampel Grün zeigte, stieß frontal gegen den Fahrradfahrer. Bei dem Zusammenstoß kamen beide Fahrer zu Fall.


Der unfallverursachende Radfahrer war kurze Zeit bewusstlos und wurde anschließend ins Krankenhaus verbracht. Auch der Motorradfahrer wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert.

Aufgrund des Unfalles musste die Schöndorfer-Straße kurzzeitig in beide Richtungen gesperrt werden. Es kam daher zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen.

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8 Kommentare

  1. Wenn der Radfahrer die rote Ampel wirklich übersehen hat… Man kann jeden Tag viel zu viele Radfahrer sehen, die eine rote Ampel nicht kennen und halsbrecherisch über die Straßen und Gehwege und Zebrastreifen fegen.
    Man wundert sich, dass nicht noch mehr passiert.

    • halsbrecherisch über Gehwege, das habe ich erst letztens am Verteilerkreis erlebt ein Ninja Radfahrer schwarz gekleidet dunkles Bike , kein Licht ohne zu schauen über den Zebrastreifen gebrettert , es war dunkel er war kaum zu sehen, wie dumm muss man sein sowas zu machen und er hatte Glück dass er nachdem ich vorbei war über den Zebrastreifen fuhr , ich bremse nämlich nicht mehr für Radfahrer die meinen auf dem Zebrastreifen Vorfahrt zu haben.

      • Sie bremsen nicht mehr. Gut. Ich auch nicht. Aber andere: Beobachtung: Polizeistreifenwagen kommt aus Gerberstraße, biegt links in Saarstraße ab, hält am dortigen Zebrastreifen an und winkt Radfahrer über diesen. Ich hätte erwartet, das er dem ein verwarngeld aufbrummt. Nix. Willkommen in Trier.

        • Gestern abend habe ich einen Streifenwagen an der Basilika wenden sehen um einen solchen Radfahrer der ohne Licht und auf dem Bürgersteig raste zu verfolgen, ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben.
          Allerdings habe ich auch ein paar Fotos die ich dieses Jahr gemacht habe wenn Streifenwagen völlig bescheuert geparkt hatten um in der Pizzeria oder im Dönerladen Beweismaterial in Plastiktüten in Gewahrsam zu nehmen.

      • In Trier ist es Pflicht für Radfahrer a) ohne Licht zu fahren b) über Gehwege zu brettern und c) ohne Rücksicht auf Verluste über Zebrastreifen zu rasen. Ich bremse übrigens auch nicht für solche Idioten, bin mir aber bewusst, dass irgendwann so ein Vollpfosten nicht mehr abrupt bremst und mir den Mittelfinger zeigt, wenn ich durchziehe. Und dann bin ich wohl der Hauptschuldige, wenn ein 68er Richter urteilen wird. Dilemma!

        • Radfahren im Dunkeln ohne Licht, Radfahren auf dem Bürgersteig: In der Tat durchaus kritik- und gegebenenfalls sanktionswürdig. Überqueren von Zebrastreifen auf dem Rad: Dort, wo nicht als gemischter Rad/Fußweg gekennzeichnet ein Unterfall von Radfahren auf dem Bürgersteig. Ich plädiere ja stets dafür, dass Radfahrer die Fahrbahn nutzen – sind schließlich keine Radgänger.

          Aber: Mit solchem Fehlverhalten vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge, je nach Auslegung gar Totschlag zu rechtfertigen – und genau das tun Sie hier, selbst, wenn Sie nur die Klappe aufreißen – ist komplett daneben. Schönen Tag noch.

          • Doppelnamen-Quasseltante, ich würde noch weiter gehen und sagen, es handelt sich um einen Mordversuch an hirntoten Radfahrern.
            Ich wünsche Ihnen KEINEN schönen Tag!

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