Nach Amok-Alarm: Polzei ermittelt wegen des Missbrauchs von Notrufen

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Symbolfoto

TRIER. Der Amok-Alarm am Berufsbildungszentrum am Trierer Paulusplatz vom vergangenen Freitag, der zu einem Großeinsatz von Polizei, Feuerwehren und Hilfsdiensten führte, hat möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Das ergaben die ersten Ermittlungen der Polizei während und im Nachgang zu dem Amok-Einsatz.

Zunächst hatte eine bisher noch unbekannte Person einen für den Fall einer Amok-Gefahr vorgesehenen schulinternen Alarm an der Berufsbildenden Schule Wirtschaft ausgelöst. Als die Schulverantwortlichen daraufhin die Sachlage überprüften, stellten sie zunächst keinen Hinweis auf eine Amok-Gefahr fest.

Noch während der Überprüfungen vernahmen die Verantwortlichen die drei bereits am Freitag bekannt gewordenen Knallgeräusche, die sie im Gesamtzusammenhang als Schüsse einstuften. Daraufhin entschieden sie, einen weiteren – jetzt als erforderlich eingestuften – Amokalarm auszulösen, der nun in den Großeinsatz von Polizei und Rettungsdiensten mündete.

Glücklicherweise stand zum Einsatzende fest, dass es keine wirkliche Gefahr für die Schulgemeinschaften gab. Dennoch mussten im Rahmen der Geschehnisse insgesamt 14 Schülerinnen und Schüler ärztlich versorgt werden. Die Herkunft der Knallgeräusche ist bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der erste Alarm war, wie sich im Laufe der polizeilichen Ermittlungen herausstellte, offenbar missbräuchlich ausgelöst worden.

Die Kriminalinspektion Trier hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen wegen des zuerst ausgelösten Alarms eingeleitet und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0651 – 9779-2290 oder -2216 zu melden.

Insbesondere Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen werden gebeten, ihre diesbezüglichen Feststellungen und Beobachtungen mitzuteilen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei der missbräuchlichen Benutzung von Notrufen aller Art nicht um Bagatelldelikte, sondern um schwerwiegende Straftaten handelt. Fehlalarme dieser Art können Menschleben gefährden und die öffentliche Sicherheit massiv beeinträchtigen

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