Dreyer begrüßt neues Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung

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MAINZ. „Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung enthält viele wichtige Impulse, um auch in der letzten Lebensphase Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundesrat. Als wesentliche Eckpunkte hob die Ministerpräsidentin bessere finanzielle Bedingungen der ambulanten und stationären Hospize und eine intensivere Verankerung einer Sterbekultur in Pflegeeinrichtungen hervor. Zudem begrüßte sie die Anreize und konkrete Vorgaben, um die Vernetzung der Leistungserbringer zu fördern.

Malu Dreyer bedauerte jedoch, dass die weitergehenden Vorschläge der Länder für eine Einbeziehung des ambulanten Bereichs im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden seien. „Die meisten Menschen wünschen sich ein Sterben in der vertrauten Umgebung. Deshalb brauchen wir den weiteren Ausbau der ambulanten Dienste. Auch ist es mir wichtig, dass alle gesellschaftlichen Gruppen zu den bestehenden Angeboten und Möglichkeiten der hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung Zugang haben“, sagte die Ministerpräsidentin.

Rheinland-Pfalz verfüge über gute Strukturen der hospizlichen und palliativen Versorgung. Im ambulanten Bereich arbeiten landesweit 45 ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste, daneben gibt es acht Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung.

„Trotzdem darf der bisher gute Ausbau der Hospiz- und Palliativstrukturen im Land nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viel getan werden muss. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die den Versorgungsbedarf in Rheinland-Pfalz darstellen wird“, sagte Dreyer. Die Bürgerinnen und Bürger müssten darauf vertrauen können, dass sie in allen Lebenssituationen auf eine gute Medizin, Pflege, Betreuung und Begleitung vertrauen können.

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