«Spürbare Entlastung» – Triers OB zur finanziellen Entlastung bei der Flüchtlingsbetreuung

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TRIER. Als einen wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Flüchtlingsbetreuung hat Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe die Ankündigung der Landesregierung bezeichnet, mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf das Landesaufnahmegesetz ändern zu wollen. „Die uns bereits zum Jahresbeginn in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel helfen entscheidend weiter, unseren vielfältigen Verpflichtungen gerecht zu werden“, lobte Leibe die Initiative der Landesregierung. Die schnelle Einigung zwischen den Kommunen und dem Land werde zu einer spürbaren Verbesserung der Situation vor Ort führen. „Man hat erkannt, dass die Kommunen bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen den größten Teil der Herausforderung zu leisten haben“, so Triers OB. „Die Unterstützung kommt zur rechten Zeit. Denn wir sind laufend dabei, unsere Kapazitäten zur Flüchtlingsunterstützung aufzustocken“, sagte die für die Koordination der Flüchtlingshilfe zuständige Sozialdezernentin Angelika Birk.

Am Freitag war bekannt geworden, dass die Landesregierung dem Landtag zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes einen entsprechenden Gesetzesentwurf zugeleitet hat. Ziel ist es, den Kommunen mehr Geld zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden zukommen zu lassen. Grundlage bildet eine Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land von Donnerstagabend darüber, welche Kostenerstattung ab dem 1. Januar für Aufwendungen der Flüchtlingshilfe geleistet werden soll.

Geplant ist, den Kommunen eine Pauschale in Höhe von monatlich 848 Euro pro Flüchtling zu zahlen. Die Zahlung ist unabhängig davon, wie und wann der Bund die Entlastung für die Länder abrechnet. Das Land wird darüber hinaus ab 2016 jeweils zu Beginn eines Jahres eine Pauschale in Höhe von 35 Millionen Euro für Kosten leisten, die nach Erteilung des Erstbescheides noch anfallen.

Laut Mitteilung des Mainzer Finanzministeriums ist für das Jahr 2015 vorgesehen, dass der rheinland-pfälzische Anteil an der zusätzlichen Flüchtlingsmilliarde des Bundes in Höhe von 48 Millionen Euro für das laufende Jahr vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Davon werden 24 Millionen Euro als pauschale Kostenbeteiligung geleistet. Die verbleibenden 24 Millionen Euro der Flüchtlingsmilliarde und weitere 20 Millionen Euro Landesgeld bilden eine Abschlagszahlung von insgesamt 44 Millionen Euro auf im Jahr 2016 fällige Landesleistungen. Ziel des Landes ist es, die Kommunen zeitnah mit den notwendigen Mitteln auszustatten.

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1 Kommentar

  1. Da wird jetzt wieder so der Eindruck erweckt, als kämen die Mittel für die Flüchtlingsbetreuung vom „Land“ oder vom „Bund“. Richtig ist, sie kommen IMMER von den Steuerzahlern, egal ob Land oder Bund diese Gelder zur Verfügung stellen.

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