TRIER. In Trier gilt der Grundsatz, dass niemand im Freien übernachten muss, wenn er es nicht will. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch die Mithilfe der Bevölkerung von zentraler Bedeutung.
Wenn Obdachlose sich in einer hilflosen Situation befinden, in kalten Nächten schlafend auf einer Parkbank liegen, stark alkoholisiert sind und sich nicht mehr alleine helfen können, sollte sich niemand scheuen, Hilfe zu rufen. Der Arbeitskreis Obdachlosigkeit richtet daher einen Aufruf an die Trierer Bürger und Bürgerinnen, die Behörden zu informieren. Folgende Stellen sind zuständig:
– das Sozialamt (Tel. 0651-718-3507 wochentags während der Öffnungszeiten bis 16 Uhr)
– das Ordnungsamt (Tel. 0651-718-3333 oder 70651-18-4321 nach 16 Uhr bis 0.30 Uhr)
– die Feuerwehr/Notruf (112)
oder am Wochenende auch die Polizei
Schon seit Jahren haben die Hilfen für Wohnungslose und davon bedrohter Personen in Trier einen hohen Stellenwert. Hierfür steht die Stadtverwaltung Trier in enger Zusammenarbeit mit den freien Verbänden, dem Brüderkrankenhaus, dem Gesundheitsamt, dem Jobcenter sowie der Polizei.
Das bestehende Netzwerk ist bemüht, die erforderlichen Hilfen zu vermitteln. Dabei ist die Vermittlung von Unterkünften, insbesondere in der bevorstehenden kalten Jahreszeit, von besonderer Bedeutung.
Für obdachlose frauen gibt es seit einem jahr auch in trier eine notübernachtung. kontakt über den haltepunkt des skf. die stadt trier ist sehr engagiert in diesem bereich,so dass keiner in der Kälte draussen schlafen muss! Guter Artikel!