TRIER. Am 5. Februar 2026 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen versuchten gemeinschaftlich begangenen bandenmäßigen
Betrugs (beide Angeklagte) sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten (männlich, 55 Jahre und 33 Jahre alt, nicht vorbestraft) zur Last, als Mitglied einer Bande, die versuchen sollte, durch Schockanrufe Geld zu erlangen, versucht zu haben, im August 2025 eine Person in Schweich um gut 34.000 Euro zu schädigen.
Der Geschädigte soll durch eine Person, die sich als Polizeibeamter ausgegeben habe, unter Vortäuschung, dass man eine Diebesbande festgenommen habe und der Geschädigte auf deren Liste gestanden habe, über seine Vermögenswerte ausgefragt worden sein.
In einem späteren Telefonat soll man den Geschädigten dringend vor einem Diebstahl gewarnt und zur Übergabe seiner Vermögenswerte an einen Beamten aufgefordert haben.
Der Geschädigte habe daraufhin eine Tasche mit Bargeld und Wertgegenständen im Wert von insgesamt gut 34.000 Euro vor die Tür gelegt haben.
Bei der Abholung des Geldes seien die Angeklagten festgenommen worden. Der Angeklagte, der dabei als Fahrer fungiert haben soll, soll zu diesem Zeitpunkt keine Fahrerlaubnis gehabt haben.
Die Angeklagten befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. (Quelle: Amtsgericht Trier)















