MAINZ – Die rheinland-pfälzischen Schulen können bei extremem Winterwetter in Abstimmung mit den zuständigen Trägern vor Ort eigenständig entscheiden, ob der Präsenzunterricht nicht stattfindet.
Eine solche Entscheidung soll nach Angaben des Bildungsministeriums den Eltern dann über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben werden.
Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden, hieß es. Die Schulen können laut Ministerium zudem selbstständig entscheiden, in welcher Form sie ein Angebot für digitalen Unterricht und Hausarbeit bereitstellen.
Fehltage zählen nicht – bei glaubhaften Gründen
Falls die Schulen geöffnet sind, die Eltern aber wegen der Wetterlage die Kinder nicht in die Schule schicken, oder die Schülerinnen und Schüler wegen der Beeinträchtigungen die Schule nicht erreichen können, werde eine großzügige Entschuldigungspraxis angewendet, teilte das Bildungsministerium mit. Es werde dann davon abgesehen, den Tag als Fehltag zu werten.
Wichtig sei dabei aber, dass die Schülerinnen und Schüler glaubhaft vermitteln können, dass das Fehlen mit den wetterbedingten Beeinträchtigungen in Zusammenhang steht. Diese Regelung sei bereits in früheren Jahren bei vergleichbaren Lagen angewendet worden, so dass die Schulen damit umzugehen wissen, erklärte das Ministerium.












